An der Lehmkuhle 4, 28777 Bremen, (Blumenthal)
Verkehrswert
163.000 €
Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in An der Lehmkuhle 4, 28777 Bremen, (Blumenthal) mit einem Verkehrswert von 163.000 €. Versteigerungstermin am 09.04.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Bremen-Blumenthal, 98 m² Wohnfläche, 408 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Fläche
98 m²
Grundstück
408 m²
Baujahr
1920-1930, nicht genau feststellbar (DHH); 1970 (Anbau); 1984 (Garage)
Termin
Donnerstag, 9. April 2026 um 09:00
163.000 €
09.04.2026 · AG Amtsgericht Bremen-Blumenthal
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenDonnerstag, 9. April 2026 um 09:00
Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Landrat-Christians-Str. 67, Zimmer A 104
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Wertgrenzen sind weggefallen
Kein Mindestgebot erforderlich. Die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen gelten nicht mehr (§ 74a, § 85a ZVG).
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Bremen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.