Nebenkostenrechner Zwangsversteigerung
Berechnen Sie die Erwerbsnebenkosten einer Zwangsversteigerung — mit aktuellen Gebührentabellen nach GKG und GNotKG (Stand KostBRÄG 2025). Der Rechner berücksichtigt Grunderwerbsteuer (3,5–6,5% je nach Bundesland), Grundbuchkosten, Zuschlagsgebühr und Verzinsung des Bargebots.
Hinweis: Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Notar. Die berechneten Werte basieren auf allgemeinen Gebührentabellen und können im Einzelfall abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Vom Gericht festgesetzter Wert der Immobilie
Ihr Gebot bzw. der erwartete Versteigerungspreis
Zeitraum vom Zuschlag bis zur Zahlung (üblich: 6–8 Wochen)
Hinweis
Bei Zwangsversteigerungen fallen keine Maklergebühren und keine Notarkosten an. Die Grunderwerbsteuer und Zuschlagsgebühr berechnen sich auf das Meistgebot. Die Grundbuchkosten basieren auf dem höheren Wert von Verkehrswert oder Meistgebot. Ab dem Zuschlag fallen 4 % p.a. Zinsen an (§ 49 Abs. 4 ZVG).
Geben Sie ein Meistgebot ein, um die Nebenkosten zu berechnen.
Strategie-Hinweis
Bei Zwangsversteigerungen entfällt oft die Maklercourtage.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Rechtsgrundlagen
- Zuschlagsgebühr: KV Nr. 2214 GKG — 0,5 Gebühr (§ 34 GKG, Anlage 2)
- Grundbucheintragung: KV Nr. 14110 GNotKG — 1,0 Gebühr Tabelle B
- Verzinsung: § 49 Abs. 4 ZVG — 4 % p.a. ab Zuschlag
- Gebührentabellen: Stand KostBRÄG 2025 (ab 01.06.2025)
Wichtiger Hinweis:Alle Angaben und Berechnungen sind ohne Gewähr. Die tatsächlichen Kosten können je nach individueller Situation abweichen. Bei bestehen bleibenden Rechten (z. B. Grundschulden) kann sich die Bemessungsgrundlage ändern. Lassen Sie sich zusätzlich von einem Fachexperten beraten.
Nebenkosten bei Zwangsversteigerungen im Detail
Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung ersteigert, zahlt neben dem Zuschlagspreis (dem Meistgebot) verschiedene Nebenkosten. Anders als beim klassischen Immobilienkauf entfallen Maklergebühren und Notarkosten — dafür kommen spezifische Kosten des Versteigerungsverfahrens hinzu. Eine sorgfältige Kalkulation aller Nebenkosten ist entscheidend, um das maximale Gebot realistisch festzulegen.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist die mit Abstand größte Nebenkostenposition. Sie wird auf den Zuschlagspreis erhoben und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% (Bayern) und 6,5% (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein). Die Steuer wird vom Finanzamt erhoben und ist Voraussetzung für die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch.
Zuschlagsgebühr (GKG)
Das Gericht erhebt für den Zuschlag eine Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Höhe richtet sich nach dem Zuschlagspreis und wird anhand der gesetzlichen Gebührentabelle berechnet. Bei einem Zuschlagspreis von 200.000 € beträgt sie beispielsweise ca. 1.176 €. Die Zuschlagsgebühr ist deutlich geringer als die beim freien Immobilienkauf üblichen Notarkosten.
Grundbuchkosten (GNotKG)
Für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch sowie die Eintragung einer Grundschuld (falls finanziert) fallen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und umfassen die Umschreibungsgebühr und ggf. die Grundschuldeintragung.
Verzinsung des Bargebots
Zwischen dem Zuschlag und der tatsächlichen Zahlung vergehen in der Regel 6–8 Wochen. In dieser Zeit werden auf den Zuschlagspreis Zinsen berechnet (derzeit ca. 4% p.a. gemäß gesetzlichem Zinssatz). Bei einem Zuschlag von 200.000 € und einer Zahlungsfrist von 7 Wochen ergeben sich rund 1.077 € Zinsen.
Keine Maklergebühren
Ein wesentlicher Vorteil der Zwangsversteigerung: Maklergebühren, die beim freien Immobilienkauf 3,57–7,14% des Kaufpreises betragen können, entfallen vollständig. Auch Notarkosten für den Kaufvertrag fallen nicht an, da der Zuschlagsbeschluss des Gerichts den notariellen Kaufvertrag ersetzt.
