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Zwangsversteigerung

Waldfläche in Waldmünchen

93449 Waldmünchen

Verkehrswert

16.400 €

Aktualisiert: 03.10.2026

Zwangsversteigerung: Waldfläche in 93449 Waldmünchen mit einem Verkehrswert von 16.400 €. Versteigerungstermin am 24.11.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Regensburg, 6.793 m² Grundstück.

Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Regensburg

Fläche

—

Grundstück

6.793 m²

Baujahr

—

Termin

24.11.2026

08:45 Uhr

Handlungsempfehlung

Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.

Termin vormerken

Versteigerungstermin

Dienstag, 24. November 2026 um 08:45

Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 5 in Regensburg; Sitzungssaal E04;

Nächste Schritte

  1. 1

    Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.

  2. 2

    Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.

  3. 3

    Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.

Wertgrenzen

5/10-Grenze (Mindestgebot)8.200 €
7/10-Grenze (Gläubigerschutz)11.480 €

Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50 % des Verkehrswerts betragen.

Erwerbsnebenkosten

Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Bayern

Grunderwerbsteuer (3,5 %)
574 €
Grundbucheintragung
99 €
Zuschlagsgebühr
187 €
Gesamt Nebenkosten
860 €
Gesamtkosten
17.260 €

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Vor dem Termin: Finanzierungszusage sichern. Am Versteigerungstermin wird eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts fällig — hier ca. 1.640 €.

Geschätzte Finanzierungsrate: ab ca. 79 €/Monat*

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*Unverbindliche Schätzung (Annuität, ca. 3,8 % Sollzins, 2 % Tilgung). Konditionen und Machbarkeit klärt der Finanzierungspartner. Als Partner-Link gekennzeichnet — für Sie entstehen keine Kosten.

Quellen & Haftungsausschluss

Daten von Justizportal Zvg-Portal.de

Originalanzeige im Justizportal

Alle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.

Sicherheitshinweis

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.