Schmidtstr. 15a und 15, 47137 Duisburg, (Untermeiderich)
Verkehrswert
8.000 €
Zwangsversteigerung: Garage in Schmidtstr. 15a und 15, 47137 Duisburg, (Untermeiderich) mit einem Verkehrswert von 8.000 €. Versteigerungstermin am 25.01.2027 am Amtsgericht Amtsgericht Duisburg, 875 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Duisburg
Fläche
—
Grundstück
875 m²
Baujahr
1980
Termin
Montag, 25. Januar 2027 um 08:30
8.000 €
25.01.2027 · AG Amtsgericht Duisburg
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenMontag, 25. Januar 2027 um 08:30
Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Etage 2, Sitzungssaal C215
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts betragen.
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Nordrhein-Westfalen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.