Im Kellerfeld 17, 51766 Engelskirchen
Verkehrswert
137.000 €
Zwangsversteigerung: Garage, Reihenhaus in Im Kellerfeld 17, 51766 Engelskirchen mit einem Verkehrswert von 137.000 €. Versteigerungstermin am 20.04.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Gummersbach, 112 m² Wohnfläche, 409 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Gummersbach
Fläche
112 m²
Grundstück
409 m²
Baujahr
1969
Termin
Montag, 20. April 2026 um 09:00
137.000 €
20.04.2026 · AG Amtsgericht Gummersbach
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenMontag, 20. April 2026 um 09:00
Amtsgericht Gummersbach, Hauptgebäude, Steinmüllerallee 1a, 51643 Gummersbach, Etage I., Sitzungssaal 113
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts betragen.
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Nordrhein-Westfalen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.