Schöllmannstr. 4, 44807 Bochum, (Riemke)
Verkehrswert
328.000 €
Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in Schöllmannstr. 4, 44807 Bochum, (Riemke) mit einem Verkehrswert von 328.000 €. Versteigerungstermin am 26.06.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Bochum, 231 m² Wohnfläche, 118 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Bochum
Fläche
231 m²
Grundstück
118 m²
Baujahr
ca. 1910
Termin
Freitag, 26. Juni 2026 um 07:00
328.000 €
26.06.2026 · AG Amtsgericht Bochum
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenFreitag, 26. Juni 2026 um 07:00
Amtsgericht Bochum, Hauptgebäude, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Etage 1., Sitzungssaal A1.04
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Wertgrenzen sind weggefallen
Kein Mindestgebot erforderlich. Die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen gelten nicht mehr (§ 74a, § 85a ZVG).
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Nordrhein-Westfalen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.