Am Katterbach 74, 51465 Bergisch Gladbach, (Katterbach)
Verkehrswert
200.000 €
Zwangsversteigerung: Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Am Katterbach 74, 51465 Bergisch Gladbach, (Katterbach) mit einem Verkehrswert von 200.000 €. Versteigerungstermin am 14.04.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Bergisch Gladbach, 75 m² Wohnfläche, 8.370 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Bergisch Gladbach
Fläche
75 m²
Grundstück
8.370 m²
Baujahr
ca. 1972
Termin
Dienstag, 14. April 2026 um 09:30
200.000 €
14.04.2026 · AG Amtsgericht Bergisch Gladbach
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenDienstag, 14. April 2026 um 09:30
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Hauptgebäude, Schloßstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach, Etage 1, Sitzungssaal A 102
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts betragen.
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Nordrhein-Westfalen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.