Dieselstraße 4, 50126 Bergheim
Verkehrswert
275.900 €
Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück, Garage, Doppelhaushälfte in Dieselstraße 4, 50126 Bergheim mit einem Verkehrswert von 275.900 €. Versteigerungstermin am 01.07.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Bergheim, 89 m² Wohnfläche, 515 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Fläche
89 m²
Grundstück
515 m²
Baujahr
ca. 1958 (Einfamilienhaus) bzw. ca. 1973 (Fertigstellung Garage)
Termin
Mittwoch, 1. Juli 2026 um 09:00
275.900 €
01.07.2026 · AG Amtsgericht Bergheim
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Bergheim
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenMittwoch, 1. Juli 2026 um 09:00
Amtsgericht Bergheim, Hauptgebäude, Kennedystr. 2, 50126 Bergheim, Etage 1, Sitzungssaal 107
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Wertgrenzen sind weggefallen
Kein Mindestgebot erforderlich. Die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen gelten nicht mehr (§ 74a, § 85a ZVG).
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Nordrhein-Westfalen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.