Heidelberger Straße 30, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Mörfelden)
Verkehrswert
925.000 €
Zwangsversteigerung: Wohnhaus mit drei Wohneinheiten in Heidelberger Straße 30, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Mörfelden) mit einem Verkehrswert von 925.000 €. Versteigerungstermin am 20.05.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Groß-Gerau, 344 m² Wohnfläche, 926 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Fläche
344 m²
Grundstück
926 m²
Baujahr
ca. 1969 - 1970
Termin
Mittwoch, 20. Mai 2026 um 08:00
925.000 €
20.05.2026 · AG Amtsgericht Groß-Gerau
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Groß-Gerau
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenMittwoch, 20. Mai 2026 um 08:00
Amtsgericht Groß-Gerau, Europaring 11 - 13, III. Stock, Raum 356
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts betragen.
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Hessen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.