Osnabrücker Straße 259, 48429 Rheine
Verkehrswert
230.000 €
Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in Osnabrücker Straße 259, 48429 Rheine mit einem Verkehrswert von 230.000 €. Versteigerungstermin am 29.04.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Rheine, 244 m² Wohnfläche, 939 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Rheine
Fläche
244 m²
Grundstück
939 m²
Baujahr
1903, Umbau 1965, Ausbau DG 1973
Termin
Mittwoch, 29. April 2026 um 07:30
230.000 €
29.04.2026 · AG Amtsgericht Rheine
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenMittwoch, 29. April 2026 um 07:30
Amtsgericht Rheine, Hauptgebäude, Salzbergener Str. 29, 48431 Rheine, Etage 1., Sitzungssaal 16
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts betragen.
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Nordrhein-Westfalen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.