August-Bebel-Straße 52, 99974 Mülhausen
Verkehrswert
44.000 €
Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in August-Bebel-Straße 52, 99974 Mülhausen mit einem Verkehrswert von 44.000 €. Versteigerungstermin am 07.05.2026 am Amtsgericht Amtsgericht: Mühlhausen in Thüringen, 58 m² Wohnfläche, 1.290 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht: Mühlhausen in Thüringen
Fläche
58 m²
Grundstück
1.290 m²
Baujahr
um 1880 errichtet
Termin
Donnerstag, 7. Mai 2026 um 08:00
44.000 €
07.05.2026 · AG Amtsgericht: Mühlhausen in Thüringen
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenDonnerstag, 7. Mai 2026 um 08:00
Haus A, Untermarkt 17, 99974 Mülhausen/Thüringen / Raum: I Sitzungssaal 2. OG
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts betragen.
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Thüringen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.