An der Kesser 10, 67245 Lambsheim
Verkehrswert
240.000 €
Zwangsversteigerung: Mehrfamilienwohnhaus mit Garage in An der Kesser 10, 67245 Lambsheim mit einem Verkehrswert von 240.000 €. Versteigerungstermin am 22.04.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), 76 m² Wohnfläche, 5.647 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Fläche
76 m²
Grundstück
5.647 m²
Baujahr
1997
Termin
Mittwoch, 22. April 2026 um 07:00
240.000 €
22.04.2026 · AG Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenMittwoch, 22. April 2026 um 07:00
Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), Bahnhofstraße 33, 67227 Frankenthal (Pfalz), Sitzungssaal 14
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts betragen.
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Rheinland-Pfalz
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.