Bahnhofstraße 36, 67459 Böhl-Iggelheim
Verkehrswert
375.000 €
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Bahnhofstraße 36, 67459 Böhl-Iggelheim mit einem Verkehrswert von 375.000 €. Versteigerungstermin am 29.05.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Speyer, 168 m² Wohnfläche, 446 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Fläche
168 m²
Grundstück
446 m²
Baujahr
1945 (nach Energieausweis 1920, gemäß Schätzung vor 1945)
Termin
Freitag, 29. Mai 2026 um 08:45
375.000 €
29.05.2026 · AG Amtsgericht Speyer
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Speyer
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenFreitag, 29. Mai 2026 um 08:45
Amtsgericht Speyer, Wormser Straße 41, 67346 Sitzungssaal I
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts betragen.
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Rheinland-Pfalz
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.