Neukammer 3, 83278 Traunstein
Verkehrswert
425.000 €
Zwangsversteigerung: Baugrundstück mit zu liquidierenden gemischt genutzten Gebäude und Garagen; unbebautes Grundstück in Neukammer 3, 83278 Traunstein mit einem Verkehrswert von 425.000 €. Versteigerungstermin am 27.03.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Traunstein, 178 m² Wohnfläche, 1.113 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Fläche
178 m²
Grundstück
1.113 m²
Baujahr
südlicher Teil vor ca. 1960, nördlicher Teil ca. 1973-1979
Termin
Freitag, 27. März 2026 um 08:00
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Traunstein
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Freitag, 27. März 2026 um 08:00
Amtsgericht Traunstein, Sitzungssaal B 31, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Im ersten Termin muss das Gebot mindestens 50% des Verkehrswerts betragen.
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Bayern
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.