Würzburger Straße 16, 97228 Rottendorf
Verkehrswert
2.536.000 €
Zwangsversteigerung: Wohn- und Geschäftshaus und unbebautes Baugrundstück in Würzburger Straße 16, 97228 Rottendorf mit einem Verkehrswert von 2.536.000 €. Versteigerungstermin am 07.05.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Würzburg, 402 m² Wohnfläche, 2.747 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Würzburg
Fläche
402 m²
Grundstück
2.747 m²
Baujahr
ca. 1987
Termin
Donnerstag, 7. Mai 2026 um 07:00
2.536.000 €
07.05.2026 · AG Amtsgericht Würzburg
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenDonnerstag, 7. Mai 2026 um 07:00
Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Wertgrenzen sind weggefallen
Kein Mindestgebot erforderlich. Die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen gelten nicht mehr (§ 74a, § 85a ZVG).
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Bayern
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.