Alte Mühlgasse 48, 76761 Rülzheim
Verkehrswert
204.000 €
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Alte Mühlgasse 48, 76761 Rülzheim mit einem Verkehrswert von 204.000 €. Versteigerungstermin am 28.04.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Landau in der Pfalz, 196 m² Wohnfläche, 620 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Fläche
196 m²
Grundstück
620 m²
Baujahr
ca. 1910
Termin
Dienstag, 28. April 2026 um 11:00
204.000 €
28.04.2026 · AG Amtsgericht Landau in der Pfalz
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Landau in der Pfalz
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenDienstag, 28. April 2026 um 11:00
Amtsgericht Landau in der Pfalz, Saal 231
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Wertgrenzen sind weggefallen
Kein Mindestgebot erforderlich. Die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen gelten nicht mehr (§ 74a, § 85a ZVG).
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Rheinland-Pfalz
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.