Schwalbenthaler Straße 48, 37290 Meißner, (Vockerode)
Verkehrswert
40.700 €
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Schwalbenthaler Straße 48, 37290 Meißner, (Vockerode) mit einem Verkehrswert von 40.700 €. Versteigerungstermin am 17.04.2026 am Amtsgericht Amtsgericht Eschwege, 126 m² Wohnfläche, 1.716 m² Grundstück. Inklusive KI-gestützter Gutachtenanalyse mit Investitions-Score und Mängelbewertung.
Bildquelle: Gutachten des Amtsgericht Eschwege
Fläche
126 m²
Grundstück
1.716 m²
Baujahr
1781
Termin
Freitag, 17. April 2026 um 09:00
40.700 €
17.04.2026 · AG Amtsgericht Eschwege
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten erstellt
Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Keine Werbung
Bauweise, Modernisierung, Objektdaten — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenMängel, Objektzustand, Finanzen, Belastungen und mehr — kostenlos nach Registrierung.
Kostenlos registrierenKartenanzeige erfordert Google Maps
Unsere Experten-KI empfiehlt Ihnen die Auktion genauer zu prüfen und die relevanten Gutachten herunterzuladen.
Termin vormerkenFreitag, 17. April 2026 um 09:00
Amtsgericht Eschwege, Friedr.-Wilh.-Str. 39, Sitzungssaal 2, I. Stock
Laden Sie die Verfahrensdokumente herunter und prüfen Sie den baulichen Zustand.
Vereinbaren Sie eine Besichtigung, idealerweise mit einem Gutachter vor Ort.
Kontaktieren Sie eine Rechtsberatung für die Teilnahmevorbereitung.
Wertgrenzen sind weggefallen
Kein Mindestgebot erforderlich. Die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen gelten nicht mehr (§ 74a, § 85a ZVG).
Geschätzt auf Basis Verkehrswert, Hessen
Exakte Berechnung im Nebenkostenrechner
Registrieren Sie sich kostenlos und erhalten Sie Zugang zu Investitions-Score, Mängelbewertung, Bodenrichtwert und Renditerechner.
Kostenlos. Keine Kreditkarte. Keine Werbung.
Daten von Justizportal Zvg-Portal.de
Originalanzeige im JustizportalAlle Angaben ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie alle Angaben beim zuständigen Amtsgericht.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs einzureichen. Die Anmeldung ist vor dem Verteilungstermin auch beim Vollstreckungsgericht möglich.